GP-MOTEL AGB´s

1.Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der GP-Motel Marc Gausepohl NfZ-Service GmbH & Co. KG als Betriebsführungsgesellschaft der GP-Motel mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von GP-Motel (Gastaufnahmevertrag)

2. Reservierungen
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von GP-Motel eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen GP-Motel und dem Gast zustande.
Angebote von GP-Motel in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. GP-Motel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. GP-Motel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

3. Stornofristen
Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung mittels Angabe einer Kreditkartennummer bestätigt. Eine garantierte Reservierung kann bis 18:00 Uhr des Anreisetages unter Angaben der Reservierungsnummer kostenfrei storniert werden. Nach 18:00 Uhr ist eine Stornierung ausgeschlossen und GP-Motel behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden die Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen für die Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert ist, gelten jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Nach 18.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. GP-Motel ist berechtigt, das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.

4. Übernachtungspreise und sonstige Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von GP-Motel ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttopreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Angaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich GP-Motel vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

5. Zahlungsbedingungen
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC, Master Card und Visa Card.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter http://www.gausepohl-nfz-service.de (Datenschutz)

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check Out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel dem Late-Check-Out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 Eur pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 15:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-Out besteht nicht.

7. Weiterverkauf/Nutzung des Hotelzimmers
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt.
Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ebenfalls ausdrücklich untersagt.

8. Haftung
GP-Motel haftet für von Ihr zu vertretenden Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet GP-Motel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GP-Motel beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von GP-Motel steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGBs nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von GP-Motel auftreten, wird GP-Motel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, GP-Motel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
Für eingebrachte Sachen und Wertgegenstände haftet das GP-Motel nicht.
Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem eigenen Parkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des GP-Motels besteht nicht. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. GP-Motel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
Alle Ansprüche gegen GP-Motel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch GP-Motel.

9. Beendigung des Gastaufnahmevertrages
GP-Motel ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere von GP-Motel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, GP-Motel begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von GP-Motel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich von GP-Motel zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist, oder im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (entgegen Ziffer 7)

10. Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Frühstück kann in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Imbiss im Untergeschoss) nach Bedarf eingenommen werden. Auf den Zimmern ist das zubereiten von Speisen untersagt.

11. Nichtrauchen im Motel
Das GP-Motel ist ein Nichtraucher Motel. Es ist daher untersagt, im Gebäude, als auch auf den Zimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat GP-Motel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möchlichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von Eur 100,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn GP-Motel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

12. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von GP-Motel. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn GP-Motel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die anderen Gäste und Personal darstellt. Für das Haustier fällt eine Gebühr von 10,00 Eur pro Nacht an.

13. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
https:// www.gausepohl-nfz-service.de